Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die elektronische Rechnung
(E-Rechnung) eingeführt.
Unternehmen sind dann grundsätzlich verpflichtet, im B2B-Bereich (von
Unternehmen an Unternehmen) elektronische Rechnungen auszustellen
und zu empfangen.
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt.
Eine E-Rechnung übermittelt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung – in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.
Die E-Rechnung wird in den Formaten „ZUGFeRD“, X-Facture und
„X-Rechnung“ ab September 2024 im aktuellen AlfaPlus 4.30 Release
als neues Modul zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter:
https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/was-ist-eine-e-rechnung/
Um die Verfügbarkeit der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 gewährleisten zu
können, bitten wir Sie, uns zeitnah telefonisch unter 0711 / 95 75 2 – 0 oder
via E-Mail info@swp-irma.com zu kontaktieren,
um mit Ihnen einen Updatetermin auf das aktuelle Release 4.30 vereinbaren zu können.
Bei Fragen zum Thema E-Rechnung stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.